Das bedeutet, dass Ihr Messgerät bis spätestens 31.12.2023 nachgeeicht werden muss.
Ansonsten ist die Verwendung dieser, ab 01.01.2024, im rechtsgeschäftlichen Verkehr, nicht mehr zulässig.
Durch die Liberalisierung des Eichgesetzes erfolgt die Eichung von Waagen jetzt von gewerblichen, ermächtigten Eichstellen.
CQS Messtechnik GmbH und die Partnerfirma Kletzl Waagen GmbH führt Service, Reparatur und Eichungen in einem Auftrag durch. Dadurch können Ihre Kosten niedrig gehalten werden.
Ermächtigt für selbsttätige und nicht-selbsttätige Waagen
Welche Waagen müssen geeicht werden?
Die Eichpflicht ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Waagen sind zu eichen, wenn sie im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgestellt werden.
Messgeräte im Gesundheitswesen und für den Umweltschutz Auszug § 11 MEG:
Der Eichpflicht unterliegen Messgeräte gemäß § 8 Abs. 1 (Maß- und Eichgesetz), die zur Herstellung und Kontrolle von Arzneimitteln verwendet oder bereitgehalten werden.
Waagen zur Bestimmung der Masse:
Bei der Ausübung der Heilkunde, beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung, bei Analysen in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien.
Für die Einhaltung der 2-jährigen Nacheichfrist ist der Waagenanwender zuständig.